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   FG Düsseldorf, 15.02.2008 - 18 K 653/07 EZ   

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FG Düsseldorf, 15.02.2008 - 18 K 653/07 EZ (https://dejure.org/2008,15748)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2008 - 18 K 653/07 EZ (https://dejure.org/2008,15748)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - 18 K 653/07 EZ (https://dejure.org/2008,15748)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Eigenheimzulage für die Anschaffung einer Wohnung im eigenen Haus; Vorliegen einer sog. mittelbaren Grundstücksschenkung bei schenkweisem Erhalt eines für den Erwerb eines Grundstücks vorgesehenen Geldbetrages; Belastung mit den Anschaffungskosten bei ...

  • Judicialis

    EigZulG § 1; ; EigZulG § 2 Abs. 1; ; EigZulG § 8 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenheimzulage; Anschaffung gegen Entgelt; Fremdüblichkeit; Angehörigendarlehen - Vorliegen einer sog. mittelbaren Grundstücksschenkung bei schenkweisem Erhalt eines für den Erwerb eines Grundstücks vorgesehenen Geldbetrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorliegen einer sog. mittelbaren Grundstücksschenkung bei schenkweisem Erhalt eines für den Erwerb eines Grundstücks vorgesehenen Geldbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1189
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.11.2006 - IX R 4/06

    Scheindarlehen als mittelbare Grundstücksschenkung - Vorliegen eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.02.2008 - 18 K 653/07
    Hiernach ist ein Erwerber nicht mit Anschaffungskosten i. S. d. § 8 Satz 1 EigZulG belastet und deshalb nicht zur Inanspruchnahme der Eigenheimzulage berechtigt, wenn er den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag schenkweise vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises zur Verfügung gestellt bekommen hat (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372;vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260, und vom 2. Februar 2005 II R 31/03, BFHE 209, 141, BStBl II 2005, 531).

    Angesichts dessen ist für die Annahme einer verkappten Schenkung (Scheingeschäft, vgl. BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372) kein Raum.

    In anderen Fällen waren die Darlehensverträge nur zum Schein abgeschlossen worden, um eine mittelbare Grundstücksschenkung zu verdecken (z. B. BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372; BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 IX B 169/05, BFH/NV 2006, 2234) oder bereits der "Kauf" erfolgte unter nahen Angehörigen und der Kaufpreis wurde als "Darlehen" gewährt (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2006 IX B 112/05, BFH/NV 2007, 404).

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.02.2008 - 18 K 653/07
    Darüber hinaus sei anerkannt (BMF BStBl. I 1992, 729; BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 150/85), dass zwischen wirtschaftlich unabhängigen volljährigen Angehörigen Darlehensverträge steuerlich auch anzuerkennen seien, wenn sie zwar nicht in allen Punkten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen, aber die Darlehensmittel -wie hier für die Anschaffung von Vermögensgegenständen gewährt würden (z. B. Bau- oder Anschaffungsdarlehen) und ansonsten bei einem fremden Dritten hätten aufgenommen werden müssen.

    Insofern kann dahinstehen, ob die unübliche Ausgestaltung des Darlehensvertrages zwischen volljährigen, wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen im Streitfall noch als unschädliche Abweichung im Sinne der Baudarlehen-Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991, IX R 150/85, BFHE 165, 53, BStBl. II 1991, 838; BMF-Schreiben vom 1.12.1992 IV B 2 S 2144 - 76/92, BStBl. I 1992, 729) angesehen werden könnte.

  • BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05

    NZB: EigZulG , Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.02.2008 - 18 K 653/07
    Es weist ergänzend auf den BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 IX B 169/05, BFH/NV 2006, 2234 hin, der erneut bestätigt habe, dass die Fremdvergleichsgrundsätze auch auf einen Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen im Anwendungsbereich des Eigenheimzulagengesetzes anwendbar seien.

    In anderen Fällen waren die Darlehensverträge nur zum Schein abgeschlossen worden, um eine mittelbare Grundstücksschenkung zu verdecken (z. B. BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372; BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 IX B 169/05, BFH/NV 2006, 2234) oder bereits der "Kauf" erfolgte unter nahen Angehörigen und der Kaufpreis wurde als "Darlehen" gewährt (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2006 IX B 112/05, BFH/NV 2007, 404).

  • BFH, 24.10.2006 - IX B 112/05

    NZB: Eigenheimzulage, Fremdvergleich

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.02.2008 - 18 K 653/07
    In anderen Fällen waren die Darlehensverträge nur zum Schein abgeschlossen worden, um eine mittelbare Grundstücksschenkung zu verdecken (z. B. BFH-Urteil vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372; BFH-Beschluss vom 26. Juli 2006 IX B 169/05, BFH/NV 2006, 2234) oder bereits der "Kauf" erfolgte unter nahen Angehörigen und der Kaufpreis wurde als "Darlehen" gewährt (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2006 IX B 112/05, BFH/NV 2007, 404).

    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2006 IX B 112/05, BFH/NV 2007, 404) und erscheint auch nicht gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Rechtsfortbildung oder zur Sicherung der Rechtseinheitlichkeit geboten.

  • BFH, 29.07.2003 - X B 32/03

    Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG; Fremdvergleich

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.02.2008 - 18 K 653/07
    Die Grundsätze des Fremdvergleichs seien auch auf die Inanspruchnahme der Wohnungseigentumsförderung uneingeschränkt anwendbar (BFH-Beschluss vom 29. Juli 2003 X B 32/03, BFH/NV 2003, 1575).

    Der BFH-Beschluss vom 29. Juli 2003 (X B 32/03, BFH/NV 2003, 1575) betraf den Fall, dass der Vater des Klägers Miteigentümer des Grundstücks war und zu klären war, ob die - unstreitigen - Zahlungen des Vaters auf die Baukosten zur Erfüllung eigener Verbindlichkeiten geleistet wurden oder ob diesen Zahlungen eine Darlehensverpflichtung gegenüber dem Kläger zugrunde lag.

  • BFH, 02.02.2005 - II R 31/03

    Keine mittelbare Grundstücksschenkung bei Geldzusage oder Zusage der Umwandlung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.02.2008 - 18 K 653/07
    Hiernach ist ein Erwerber nicht mit Anschaffungskosten i. S. d. § 8 Satz 1 EigZulG belastet und deshalb nicht zur Inanspruchnahme der Eigenheimzulage berechtigt, wenn er den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag schenkweise vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises zur Verfügung gestellt bekommen hat (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372;vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260, und vom 2. Februar 2005 II R 31/03, BFHE 209, 141, BStBl II 2005, 531).
  • BFH, 17.08.2005 - IX R 14/05

    Mittelbare Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.02.2008 - 18 K 653/07
    Hiernach ist ein Erwerber nicht mit Anschaffungskosten i. S. d. § 8 Satz 1 EigZulG belastet und deshalb nicht zur Inanspruchnahme der Eigenheimzulage berechtigt, wenn er den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag schenkweise vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises zur Verfügung gestellt bekommen hat (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 7. November 2006 IX R 4/06, BFHE 216, 479, BStBl II 2007, 372;vom 17. August 2005 IX R 14/05, BFH/NV 2006, 260, und vom 2. Februar 2005 II R 31/03, BFHE 209, 141, BStBl II 2005, 531).
  • BFH, 01.03.2005 - IX R 70/03

    EigZul; Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.02.2008 - 18 K 653/07
    Hierbei verkennt das Finanzamt, dass die Gewährung einer Eigenheimzulage im Falle eines entgeltlichen Erwerbs (d. h. wenn eine "Anschaffung" i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG und "Anschaffungskosten" i. S. d. § 8 Satz 1 EigZulG vorliegen) nicht von der Fremdüblichkeit des die Anschaffung finanzierenden Darlehensverhältnisses abhängt; die Art und Weise der Finanzierung des angeschafften Objekts ist nicht Teil des gesetzlichen Tatbestands (vgl. zu den Rechtsfolgen steuerrechtlich nicht anzuerkennender Darlehensverträge auch BFH-Urteil vom 1. März 2005, IX R 70/03, BFH/NV 2005, 1245).
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